Anlage 14 StrlSchV
(zu § 108) Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen Anwendung
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2161 - 2162 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)